Zahnärztliche Hypnose ist ein Verfahren, das geignet ist,Patienten mit ausgeprägter Zahnarztangst bis hin zur Phobie, zu helfen.

Seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts ist die Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Hypnose e.V. DGZH e.V. führend in Angebot und Ausbildung von Hypnosezahnärzten und Praxismitarbeiterinnen.

 

Wie können Sie als Patient sich zahnärztliche Hypnose vorstellen?

Zunächst wird im Rahmen eines ausführlichen Vorgesprächs

festgestellt, wie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Hyp-

nose sind. Denn nicht jeder Mensch ist in der Lage,sich

hypnotisieren zu lassen.

Hierfür ist es sehr hilfreich, wenn Sie schon über Erfahrungen

mit Entspannungstechniken wie Meditation, progressive

Muskelrelaxation o.ä. verfügen.

Nach einem ausführlichen Anamnesegespräch führen wir

eine Trainingshypnose durch, die auf Ihre individuellen

Bedürfnisse zugeschnitten wird.

 

Erst dann wird ein Behandlungstermin vereinbart, bei dem

eine vorher genau abgesprochene Behandlung in Hypnose

durchgeführt wird.

 

Auch bei der Kinderbehandlung können Elemente aus der

Hypnose zur Anwendung kommen. Dies hilft den kleinen

Patienten häufig, die Behandlung ganz anders zu erleben

als bisher.

 

Häufig gestellte Fragen

Können auch kleine Kinder in Hypnose behandelt werden?

 

Kinder unter 3 Jahren besitzen in der Regel nicht die

erforderliche Konzentrationsfähigkeit, um eine erfolg-

reiche Hypnose durchzuführen.

Dies gilt auch für Kinder mit ausgeprägtem ADHS- Syndrom.

 

Spüre ich nichts?

Ob und was Sie spüren, hängt von Ihrer Fähigkeit und Bereit-

schaft ab, tief in die Hypnose hineinzugehen. Dies verbessert

sich in der Regel mit jeder Hypnoseerfahrung.

Hier gilt der Satz mehr denn je:"Übung macht den Meister"

 

Bin ich willenlos?

Nein! Auch in einer tiefen Hypnose lassen Sie nichts zu, was

gegen Ihren Willen wäre.

Leider sorgt die Showhypnose mit ihren Tricks für Unsicher-

heit und falsche Vorstellungen.

 

Preise für die Hypnose!

Bei der  Anwendung der zahnärztlichen Hypnose wird nur der erforderliche,

zusätzliche Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

Eine Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen findet  nicht

statt. Über den Preis für den Zeitaufwand informieren Sie sich bitte

persönlich oder per e-mail in unserer Praxis.