Zahnärztliche Hypnose ist ein Verfahren, das geignet ist,Patienten mit ausgeprägter Zahnarztangst bis hin zur Phobie, zu helfen.
Seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts ist die Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Hypnose e.V. DGZH e.V. führend in Angebot und Ausbildung von Hypnosezahnärzten und Praxismitarbeiterinnen.
Wie können Sie als Patient sich zahnärztliche Hypnose vorstellen?
Zunächst wird im Rahmen eines ausführlichen Vorgesprächs
festgestellt, wie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Hyp-
nose sind. Denn nicht jeder Mensch ist in der Lage,sich
hypnotisieren zu lassen.
Hierfür ist es sehr hilfreich, wenn Sie schon über Erfahrungen
mit Entspannungstechniken wie Meditation, progressive
Muskelrelaxation o.ä. verfügen.
Nach einem ausführlichen Anamnesegespräch führen wir
eine Trainingshypnose durch, die auf Ihre individuellen
Bedürfnisse zugeschnitten wird.
Erst dann wird ein Behandlungstermin vereinbart, bei dem
eine vorher genau abgesprochene Behandlung in Hypnose
durchgeführt wird.
Auch bei der Kinderbehandlung können Elemente aus der
Hypnose zur Anwendung kommen. Dies hilft den kleinen
Patienten häufig, die Behandlung ganz anders zu erleben
als bisher.
Häufig gestellte Fragen
Können auch kleine Kinder in Hypnose behandelt werden?
Kinder unter 3 Jahren besitzen in der Regel nicht die
erforderliche Konzentrationsfähigkeit, um eine erfolg-
reiche Hypnose durchzuführen.
Dies gilt auch für Kinder mit ausgeprägtem ADHS- Syndrom.
Spüre ich nichts?
Ob und was Sie spüren, hängt von Ihrer Fähigkeit und Bereit-
schaft ab, tief in die Hypnose hineinzugehen. Dies verbessert
sich in der Regel mit jeder Hypnoseerfahrung.
Hier gilt der Satz mehr denn je:"Übung macht den Meister"
Bin ich willenlos?
Nein! Auch in einer tiefen Hypnose lassen Sie nichts zu, was
gegen Ihren Willen wäre.
Leider sorgt die Showhypnose mit ihren Tricks für Unsicher-
heit und falsche Vorstellungen.
Preise für die Hypnose!
Bei der Anwendung der zahnärztlichen Hypnose wird nur der erforderliche,
zusätzliche Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
Eine Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen findet nicht
statt. Über den Preis für den Zeitaufwand informieren Sie sich bitte
persönlich oder per e-mail in unserer Praxis.